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Welcher Anbieter ist Ihr Vertragspartner?
Beim Hotel, beim Ferienwohnungsvermieter, auf dem Campingplatz und bei der Autovermietung schließen Sie einen Vertrag direkt mit dem Betrieb; ein Widerrufsrecht gibt es dort für feste Termine nicht. Ein Reiseveranstalter bündelt Leistungen in eigener Verantwortung und haftet für die ganze Pauschalreise, ein Reisevermittler dagegen nur für seine Vermittlung. Fragen Sie bei Erlebnissen und Tickets deshalb, wer eigentlich leistet.