Überblick
Die Reiseart in Kürze
Zu dieser Reiseart gehören zwei Welten. Tickets für Konzerte, Musicals, Freizeitparks und Fußballspiele verkauft ein Veranstalter, oft über Ticketportale und Vorverkaufsstellen. Erlebnisse wie Ballonfahrten, Kochkurse oder Escape Rooms bieten Betriebe an, die sie selbst durchführen, und Portale, die Gutscheine dafür vermitteln. Laut Branchenverband zählen Live-Veranstaltungen in Deutschland rund 115 Millionen Besuche im Jahr.
Die Preise reichen weit: ein Sinfoniekonzert ab 8 Euro, ein Stehplatz in der Bundesliga ab 14 Euro, ein Freizeitpark bis 86 Euro an der Tageskasse, eine Ballonfahrt 169 bis 310 Euro pro Person. Auf den Seiten dieser Reiseart finden Sie zu jedem Angebot Preise mit Quelle und die Regeln, die beim Kauf gelten.
Anbieter
Die Anbieter dieser Reiseart
Angebote & Tipps
Die Angebote und Tipps dieser Reiseart
Gut zu wissen
Wann sich dieses Angebot lohnt
Ein Anbieter oder Veranstalter ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Karten für eine Gruppe, Rollstuhlplätze oder einen Ersatztermin brauchen. Bei Absage oder Verlegung wenden Sie sich zuerst an den Veranstalter, bei einem Erlebnisgutschein an das Portal, das ihn verkauft hat.
Möchten Sie ein Erlebnis mit einer Übernachtung verbinden, etwa Musical und Hotel, beschreiben Sie Ihre Pläne in unserem Formular. Die Redaktion leitet die Anfrage an passende Anbieter weiter, kostenlos und unverbindlich.
Preisübersicht
Preise im Detail nach Saison und Ausstattung
Bundesweit übliche Spannen, ohne Sonderfälle (Messezeiten, Feiertage, Luxusklasse).
| Angebot | Übliche Preisspanne | Was Sie wissen sollten |
|---|---|---|
| Konzertticket | 8–165 € pro Karte | Vom Sinfoniekonzert bis zum Stehplatz beim internationalen Act; Premium-Pakete teurer. |
| Musicalticket | 60–162 € pro Karte | Nach Preiskategorie und Wochentag; Kinder in Bochum zum halben Preis. |
| Freizeitpark, Tageskasse | 32,50–86 € pro Erwachsenem | Saison 2026; online oft deutlich günstiger, Parken 8 bis 18 Euro extra. |
| Fußball, Bundesliga | Ab 14 € pro Spiel | Stehplatz ab 14 Euro, Sitzplatz je nach Verein bis deutlich darüber. |
| Ballonfahrt | 169–310 € pro Person | Gruppenfahrt mit Taufe und Rückfahrt; wetterbedingte Verschiebungen häufig. |
| Kochkurs | 46–135 € pro Person | Volkshochschule; private Kochschulen und Kurse mit bekannten Köchen bis 250 Euro. |
| Escape Room | 20–45 € pro Person | Je größer die Gruppe, desto günstiger pro Kopf; Spielzeit meist 60 Minuten. |
Regeln & Rechte
Reiserecht, Stornierung und Ihre Rechte
Für Tickets und Erlebnisse gibt es keine Normen, aber klare Verbraucherregeln. Ein Widerrufsrecht besteht bei Freizeitangeboten mit festem Termin nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Anders auf dem Zweitmarkt: Dort gilt laut Kammergericht Berlin (2025) das 14-tägige Widerrufsrecht, und Ticketbörsen müssen seit Mai 2022 den Originalpreis nennen. Fällt eine Veranstaltung aus, schuldet der Veranstalter den vollen Preis samt Vorverkaufsgebühr. Eine Extragebühr für selbst ausgedruckte Tickets hat der Bundesgerichtshof 2018 gekippt.
Werden Ticket und Hotel gemeinsam verkauft, liegt oft eine Pauschalreise vor (§ 651a BGB): Sie können vor Beginn gegen Entschädigung zurücktreten und haben Anspruch auf einen Sicherungsschein gegen Insolvenz. Gutscheine verjähren nach drei Jahren ab Ende des Kaufjahres, zu kurze Fristen sind unwirksam. Bei Ballonfahrten nennt die Landesdirektion Sachsen das Luftverkehrsbetreiberzeugnis des Unternehmens als wichtigsten Nachweis.
Tipps
Die Tipps von Wendelmar vor der Buchung
🧳 Wendelmar, unser Maskottchen, teilt seine Tipps und praktischen Hinweise, damit Ihre Reise gelingt. Wer ist Wendelmar?
Erst den Endpreis lesen
Ob Konzert oder Musical, ich vergleiche nur den Betrag neben dem Bestellknopf. Erst dort stehen Vorverkaufsgebühr und Servicegebühr drin, und manchmal staunt man.
Online statt Tageskasse
Im Freizeitpark habe ich online 37 Euro gezahlt, an der Kasse wären es 64 gewesen. Das Geld investiere ich lieber in eine ordentliche Portion Reibekuchen.
Zweitmarkt mit Vorsicht
Personalisierte Karten von freien Börsen scheitern gern am Einlass. Ich kaufe Restkarten nur über die offizielle Resale-Plattform des Veranstalters oder Vereins.
Gutscheinfrist notieren
Ein Erlebnisgutschein verjährt nach drei Jahren ab Ende des Kaufjahres, oft gilt er kürzer. Ich trage das Datum sofort in den Kalender ein.
Nachweis beim Ballon
Vor einer Ballonfahrt lasse ich mir das Luftverkehrsbetreiberzeugnis und die Lizenz des Piloten zeigen. Seriöse Betriebe tun das ohne Zögern.
Bei Wetter Geduld
Ballonfahrten und andere Erlebnisse unter freiem Himmel werden oft verschoben. Ich plane Ausweichtermine ein und hänge nie einen ganzen Tag an einen einzigen Start.
FAQ
Häufige Fragen
Kann ich Tickets für Konzerte oder Freizeitparks zurückgeben?
Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es beim Kauf vom Veranstalter nicht, weil Freizeitangebote mit festem Termin nach § 312g BGB ausgenommen sind. Rückgabe oder Umbuchung hängen von den Bedingungen ab, oft gegen Gebühr oder über eine offizielle Resale-Plattform. Anders bei Karten vom Zweitmarkt: Dort dürfen Sie laut Kammergericht Berlin innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei Absage erhalten Sie den vollen Preis.
Was kostet ein Freizeitparkticket in Deutschland?
An der Tageskasse zahlen Erwachsene 2026 zwischen 32,50 Euro im Schwabenpark und 86 Euro im Europa-Park. Die großen Parks liegen meist bei 60 bis 70 Euro. Online ist der Eintritt fast überall günstiger, laut einer Studie mit 49 Parks um bis zu 40 Prozent. Dazu kommen Parkgebühren von 8 bis 18 Euro. Vergleichen Sie datierte und flexible Tickets vor dem Kauf.
Bekomme ich bei einer Absage auch die Gebühren zurück?
Ja. Fällt eine Veranstaltung aus, muss der Veranstalter laut Verbraucherzentrale den Ticketpreis samt Vorverkaufsgebühr und Versandkosten erstatten. Das Landgericht München I hat 2021 entschieden, dass die Erstattung der Vorverkaufsgebühr nicht pauschal ausgeschlossen werden darf. Wird nur verlegt und passt Ihnen der neue Termin nicht, dürfen Sie das Ticket zurückgeben. Schreiben Sie zuerst an den Veranstalter.
Wie lange sind Erlebnisgutscheine gültig?
Ohne Befristung gilt die Verjährung von drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Kaufjahres. Viele Anbieter setzen selbst drei Jahre an, manche nur 18 oder 24 Monate. Zu knappe Fristen sind unwirksam. Nach Ablauf einer wirksamen kürzeren Frist können Beschenkte bis zur Verjährung den Wert abzüglich des entgangenen Gewinns zurückverlangen. Eine Barauszahlung des Gutscheins gibt es sonst in der Regel nicht.