Gut zu wissen
Wann Sie uns schreiben sollten
Hinweise auf Fehler helfen uns am meisten. Hat sich eine Regel geändert, etwa beim Stornieren einer Pauschalreise, stimmt eine Preisspanne nicht mehr mit der zitierten Quelle überein, oder ist eine Klassifizierung abgelaufen? Nennen Sie uns die betroffene Seite und, wenn möglich, die Fundstelle: einen Gesetzestext, eine Veröffentlichung der Verbraucherzentrale oder die Seite des Betriebs.
Auch Fragen zu unseren Erklärungen sind willkommen, wenn ein Absatz Sie ratlos zurücklässt. Eine persönliche Rechtsberatung können wir allerdings nicht geben. Bei einem Streit mit einem Reiseveranstalter, einem Vermieter oder einer Ticketbörse helfen die Verbraucherzentralen, bei Anbietern aus dem EU-Ausland das Europäische Verbraucherzentrum.
Gut zu wissen
Wie wir mit Ihrer Nachricht umgehen
Wir lesen jede Nachricht und prüfen den Hinweis an der Quelle, bevor wir eine Seite ändern. Bestätigt sich der Fehler, korrigieren wir ihn oder nehmen die Angabe heraus. Eine feste Antwortfrist sagen wir nicht zu, weil eine sorgfältige Prüfung manchmal Zeit braucht. Anonyme Hinweise lesen wir ebenfalls, können aber keine Rückfragen stellen.
Wendelmar vermietet, verkauft und veranstaltet keine Reisen. Fragen zu einer bestehenden Buchung, Umbuchungen oder Reklamationen richten Sie deshalb direkt an den Anbieter, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben. Möchten Sie eine Reise oder einen Ausflug anfragen, nutzen Sie bitte das Formular auf der Seite „Reise anfragen“; es geht ebenfalls per E-Mail an die Redaktion.